Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand 19.11.2024)

§ 1 Geltungsbereich
Auskünfte und Beratungen über unsere Veranstaltungen und Leistungen sowie deren Buchung werden auf der Grundlage der
nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht.


§ 2 Leistungen
1. Die Ev. Erwachsenenbildung im Kirchenkreis Iserlohn bietet Angebote der Erwachsenen- und Familienbildung, Fort- und
Weiterbildung an.
2. Die Leistungen der Veranstaltungen ergeben sich aus dem jeweiligen Veranstaltungsprogramm.
3. Die Ev. Erwachsenenbildung im Kirchenkreis Iserlohn verpflichtet sich nur zur Durchführung der gebuchten Veranstaltung
entsprechend dem jeweiligen Veranstaltungsprogramm. Eine weitergehende Verpflichtung, wie zum Beispiel die Erzielung
eines konkreten Lern- bzw. Prüfungserfolges, besteht nicht.


§ 3 Teilnahmebedingungen
1. Die Veranstaltungen der Ev. Erwachsenenbildung im Kirchenkreis Iserlohn sind für alle Menschen offen.
2. Die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen kann jedoch die Erfüllung veranstaltungsspezifischer Teilnahmevoraussetzungen
wie z. B. besondere Qualifikationen, spezifische Zielgruppenzugehörigkeit, Geschlecht etc. voraussetzen, sofern
dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist. Diese besonderen Teilnahmevoraussetzungen sind im jeweiligen Veranstaltungsprogramm
ausdrücklich genannt. Erfüllen die Teilnehmenden diese Voraussetzungen nicht, können sie an der Veranstaltung
nicht teilnehmen.
3. Die Teilnehmenden verpflichten sich, sich in die für die Förderung nach dem Weiterbildungsgesetz notwendigen Anwesenheitslisten
der Veranstaltung mit allen geforderten Angaben richtig und vollständig einzutragen.


§ 4 Teilnahmegebühren
Die Teilnahmegebühren der jeweiligen Veranstaltungen sind in dem Jahresprogramm, in den Einzelausschreibungen (Flyer)
und auf der Webseite www.eb-kirche-iserlohn.de angegeben.


§ 5 Anmeldung
1. Die Anmeldungen haben schriftlich zu erfolgen und werden in der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs bei der Ev. Erwachsenenbildung
im Kirchenkreis Iserlohn berücksichtigt. Nach der Anmeldung erhalten die Teilnehmenden eine schriftliche
verbindliche Anmeldebestätigung. Erst mit der schriftlichen Bestätigung durch die Ev. Erwachsenenbildung im Kirchenkreis
Iserlohn kommt der Vertrag zustande.
2. Sollte eine Veranstaltung zum Zeitpunkt der Anmeldung bereits ausgebucht sein, werden die Teilnehmenden auf einer
Warteliste vorgemerkt. Die Reihenfolge auf dieser Warteliste erfolgt nach dem zeitlichen Eingang der Anmeldungen. Im
Falle des Freiwerdens eines Teilnahmeplatzes werden die Teilnehmenden darüber informiert und können sich für die Veranstaltung
innerhalb einer durch die Ev. Erwachsenenbildung im Kirchenkreis Iserlohn gesetzten Frist erneut anmelden.


§ 6 Zahlung
1. Die Teilnahmegebühren für die jeweiligen Veranstaltungen sind zum in der Rechnung genannten Zeitpunkt auf das Konto
des Ev. Kirchenkreises Iserlohn unter den auf der Rechnung stehenden Zahlungsangaben zu überweisen. Ist kein Zeitpunkt
genannt, wird der Betrag nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 14 Tagen fällig.
2. Für einzelne Veranstaltungen gelten besondere Zahlungsbedingungen, die in dem jeweiligen Veranstaltungsprogramm
(Jahresprogramm oder Flyer) ausdrücklich genannt sind.
3. Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegenüber der Ev. Erwachsenenbildung im Kirchenkreis Iserlohn sind die Teilnehmenden
nur berechtigt, wenn ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Ev. Erwachsenenbildung
im Kirchenkreis Iserlohn anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, wenn ihr Gegenanspruch aus
demselben Vertragsverhältnis herrührt.


§ 7 Rücktritt der Ev. Erwachsenenbildung im Kirchenkreis Iserlohn
Die Ev. Erwachsenenbildung im Kirchenkreis Iserlohn ist berechtigt, im Einzelfall von der Durchführung einer Veranstaltung
zurückzutreten, wenn die notwendige Mindestteilnehmerzahl von 8 Teilnehmenden nicht erreicht wurde oder in Fällen, die
eine Durchführung der Veranstaltung aus wichtigen Gründen unmöglich machen (z. B. eine kurzfristige Erkrankung des Dozenten).
In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren vollständig erstattet. Weitere Ansprüche stehen den
Teilnehmenden nicht zu.


§ 8 Rücktritt (Abmeldung) der Teilnehmenden
1. Die Teilnehmenden sind berechtigt, bis 28 Tage vor Beginn der Veranstaltung von dem Vertrag zurückzutreten, sofern
keine anderen Stornobedingungen im jeweiligen Veranstaltungsprogramm (Jahresprogramm oder Flyer) genannt sind.
2. Der Rücktritt (Abmeldung) muss schriftlich erfolgen.
3. Wird der Rücktritt erst innerhalb der 28 Tage vor Beginn der Veranstaltung erklärt, haben die Teilnehmenden die vollen
Teilnahmegebühren zu entrichten. Kann der freie Teilnahmeplatz jedoch durch eine/n Teilnehmende/n von der Warteliste
besetzt werden, wird keine Teilnahmegebühr erhoben. Bei im Jahresprogramm genannten Stornofristen sind die Gebühren
zum jeweiligen Zeitpunkt des Rücktritts zu entrichten.
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4. Soweit der/die Teilnehmende ohne vorherigen schriftlichen Rücktritt (Abmeldung) an einer Veranstaltung nicht teilnimmt,
steht ihm/ihr kein Anspruch auf Erstattung der bereits gezahlten Teilnahmegebühren zu.
5. Für einzelne Veranstaltungen (Studienreisen, Langzeitfortbildungen, Veranstaltungen mit Übernachtungen) gelten besondere
Rücktrittsbedingungen, die in dem jeweiligen Veranstaltungsprogramm (Flyer) ausdrücklich genannt sind.
6. Das gesetzliche Widerrufsrecht wird durch diese Regelung zum Rücktritt der Teilnehmenden nicht berührt und gilt vorrangig.
 

§ 9 Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht:
Teilnehmende haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist
beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:
Ev. Erwachsenenbildung im Kirchenkreis Iserlohn, Piepenstockstraße 21, 58636 Iserlohn
02371-795203, is-erwachsenenbildung@ekvw.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen
Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung
des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag wirksam widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich
eventueller Lieferkosten unverzüglich und spätestens binnen 30 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung
über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel,
das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes
vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen
Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts
hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag
vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ende der Widerrufsbelehrung
 

§ 10 Haftung der Ev. Erwachsenenbildung im Kirchenkreis Iserlohn
Die Haftung der Ev. Erwachsenenbildung im Kirchenkreis Iserlohn für Schäden insbesondere an den von den Teilnehmenden
in die Veranstaltungsstätte eingebrachten Gegenständen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht
bei der Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit oder bei der Verletzung von Kardinalpflichten.
 

§ 11 Teilnahmebescheinigung
Die Teilnehmenden erhalten von der Ev. Erwachsenenbildung im Kirchenkreis Iserlohn auf Wunsch eine Teilnahmebescheinigung
über ihre erfolgte Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung.
 

§ 12 Datenschutz
Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten der Teilnehmenden findet ausschließlich gemäß
DSG-EKD, EU-DSGVO, Bundesdatenschutzgesetz (BDSG – neu) und der übrigen gesetzlichen Vorschriften statt.
Die bei der Anmeldung erhobenen persönlichen Daten werden zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und zur Vertragserfüllung
(§ 6 Absatz 5 DSG-EKD 2018) verwendet. Die Bestandsdaten wie Vorname, Name, Straße, Nummer, PLZ, Ort,
werden für den Vertragsabschluss benötigt. Ohne die Angaben kann kein Vertrag geschlossen werden. Für die Abfrage der
Kontaktdaten (Telefon-Nr., E-Mail) liegt unser berechtigtes Interesse (§ 6 Absatz 8 DSG-EKD 2018) vor, damit wir Sie bei Veranstaltungsänderungen
unmittelbar kontaktieren können. Liegen uns diese Daten nicht vor, können wir Sie ggf. nicht rechtzeitig
über mögliche Änderungen informieren.
Sämtliche von Ihnen bereitgestellten Daten werden elektronisch erfasst, verarbeitet und gespeichert. Die Daten sind für die
Veranstaltungsdurchführung und -abwicklung in Datenbanken und Anwendungen gespeichert. Zugriff haben lediglich die in
den Prozess involvierten Mitarbeitenden, Dozierenden und unsere IT-Abteilung. Die Nichtangabe von freiwilligen Daten hat
keine Auswirkungen. Unsere Veranstaltungen werden öffentlich gefördert. Für die Inanspruchnahme der Förderung ist die
Erhebung von Daten über Teilnehmendenlisten mit Pflichtangaben für die fördernde Stelle notwendig. Diese Teilnehmendenlisten
müssen für die Auszahlung der Zuschüsse an die öffentliche Stelle, z. B. den Regierungsbezirk, weitergeleitet werden.
Eine Löschung der Daten erfolgt unter Berücksichtigung der aktuell gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, nach Ablauf der Frist
stets zu Anfang des Folgejahres.
Hat der/die Teilnehmende der Verwendung der jeweiligen Bestands- und Kontaktdaten für die Zusendung von aktuellen
Informationen zu Veranstaltungen der Ev. Erwachsenenbildung im Kirchenkreis Iserlohn zugestimmt, bleiben diese Daten im
Verteiler. Diese Einwilligung kann jederzeit per E-Mail an is-erwachsenenbildung@ekvw.de widerrufen werden.
 

§ 13 Schlussbestimmungen
1. Soweit die gesetzlichen Regelungen nicht entgegenstehen, ist Erfüllungs- und Zahlungsort des Vertrages der Geschäftssitz
der Ev. Erwachsenenbildung im Kirchenkreis Iserlohn.
2. Die etwaige Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu
ersetzen, die der angestrebten wirtschaftlichen Regelung am nächsten kommt, die die Parteien, hätten sie die Unwirksamkeit
der Bestimmung gekannt, getroffen hätten. Im Übrigen gelten die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften.